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Unfall - Was tun?

Notieren Sie …

  • die amtlichen Kfz-Kennzeichen der unfallbeteiligten Fahrzeuge
  • Name, Adresse und Kfz-Versicherung des Unfallgegners
  • Adressen von Zeugen
  • Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten
  • bei verletzten Personen ist unbedingt die Polizei zu rufen

 

Bestehen Sie …

darauf, dass im Haftpflichtfall ein kompetenter und unabhängiger Kfz-Sachverständiger Ihrer Wahl beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gelten gemäß gängiger Rechtsprechung als Bestandteil des Schadens und können daher im Haftpflichtschadenfall geltend gemacht werden.

  • Versicherungen dürfen im Haftpflichtschadenfall einen qualifizierten Sachverständigen nicht ablehnen. 
  • Lassen Sie sich nicht nur auf Kostenvoranschläge verweisen
  • Berücksichtigen Sie ebenfalls die mögliche Wertminderung, die vom Kfz-Sachverständigen ermittelt wird.

Machen Sie Fotos …

Wenn möglich, dokumentieren Sie den Unfallort mit den Positionen der Fahrzeuge nach der Kollision. Es wird empfohlen, eine Kamera im Fahrzeug mitzuführen oder die Fotofunktion des Handys zu nutzen.

  • Achten Sie auch auf Bremsspuren, Flüssigkeits­austritte usw. und fotografieren diese aus unterschiedlichen Perspektiven.
  • Fertigen Sie eine Skizze vom Unfallhergang bzw. der Unfallsituation (Fahrzeug­endpositionen, Spuren) an.

 

 
Unfallfoto - Was tun bei einem Unfall

Häufig gestellte Fragen

  • Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall
  • Beweissicherung bei strittigem Unfallhergang
  • Unfallrekonstruktion
  • Fahrzeugbewertung (Wertgutachten)
  • Erstellung von Oldtimergutachten
  • Verkehrsmesstechnik (Geschwindigkeits-, Abstands-, Rotlichtverstöße)

Im Falle eines unverschuldeten Unfalls übernimmt in der Regel der Verursacher oder dessen Haftpflichtversicherung die Auslagen für den Kfz-Sachverständigen. Dies liegt daran, dass gemäß gängiger Rechtsprechung die Kosten für ein Gutachten als Teil des Schadens gelten, der dem Geschädigten erstattet werden muss.

Ausnahmen gibt es bei einem klaren Bagatellschaden und bei Teilschuld. Im Zweifelsfall informiert der Gutachter Sie über das Vorgehen.

Seien Sie achtsam, wenn Ihnen seitens der gegnerischen Versicherung angeboten wird, die gesamte Unfallabwicklung zu übernehmen. Es besteht die Möglichkeit, dass nicht ausschließlich in Ihrem Interesse gehandelt wird. Als Geschädigter ist es ratsam, stets auf die Inanspruchnahme eines unabhängigen Sachverständigen zu bestehen, der auch die möglicherweise vorliegende Wertminderung des Fahrzeugs ermittelt.

Der Geschädigte sollte darauf achten, dass der Sachverständige ein entsprechend geschulter und qualifizierter Kfz-Meister, Techniker oder Ingenieur ist und darüber hinaus im Idealfall über die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch eine IHK verfügt. Über den Zentralruf 07131 791-201 kann jederzeit ein entsprechend qualifizierter Sachverständiger im Einzugsgebiet der IHK Heilbronn-Franken erfragt werden.

Bei Kaskoschäden hat in der Regel die Versicherung das Weisungsrecht. Falls man mit der Schadenfeststellung der Versicherung nicht einverstanden ist, besteht die Möglichkeit, ein sogenanntes Sachverständigenverfahren zu initiieren. Dabei beauftragt der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen seiner Wahl.

Sofern in diesem Prozess keine Einigung erzielt wird, werden beide Gutachten von einem Obmann beurteilt. Einige Rechtsschutzversicherer, wie zum Beispiel der ADAC Rechtsschutz, übernehmen die im Rahmen des Sachverständigenverfahrens entstehenden Kosten. Dies sollte jedoch immer im Vorfeld mit der Rechtschutzversicherung abgeklärt werden.

Der Geschädigte, der sich allein auf den Kostenvoranschlag einer Werkstatt verlässt, sieht sich oft unangenehmen Überraschungen gegenüber. Der Kostenvoranschlag weist häufig später eine unzureichende Beweiskraft auf. Meist fehlen Angaben zur Wertminderung, zum Fahrzeugwert, zum Restwert, zur Reparaturdauer und zu möglichen Abzügen. Ein Sachverständiger ist in der Lage festzustellen, ob es sich tatsächlich um einen „einfachen“ Schaden handelt. Bei vermeintlich geringfügigen Blechschäden können gegebenenfalls auch versteckt verbaute oder tragende Teile beschädigt sein, die zunächst nicht erkannt oder festgestellt werden. In jedem Fall geht der Geschädigte auf Nummer sicher, wenn er einen qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen hinzuzieht.

Die Abrechnung der Kfz-Sachverständigen erfolgt bei Schadengutachten in der Regel auf Basis der ermittelten Schadenhöhe. Diese Abrechnungsmethode gewährleistet, dass auch bei geringfügigen Schäden das Gutachten bezahlbar bleibt. Unfallrekonstruktionsgutachten und technische Gutachten hingegen werden nach dem erforderlichen Zeitaufwand abgerechnet.
 
Bevor wir kostenpflichtige Maßnahmen ergreifen, prüfen wir zunächst, ob die Gutachtenkosten möglicherweise vom Schadenverursacher oder einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden können. Auf diese Weise gehen Sie bei der Beauftragung eines Gutachtens anfangs kein finanzielles Risiko ein.

Nach einem Unfall ist es entscheidend, Ruhe zu bewahren. Halten Sie einen kompakten Unfallratgeber bei Ihren Fahrzeugpapieren bereit, um im Bedarfsfall alle relevanten Punkte in knapper Form nachlesen zu können. Lassen Sie sich weder durch den Unfallgegner, die Polizei, Zeugen noch von Versicherungen verunsichern. Sichern Sie noch an Ort und Stelle Beweise (Spuren, Endstände,…) durch Fotografien. Ziehen Sie die Beauftragung eines Verkehrsrechtsanwalts, eines qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen in Erwägung. Alle notwendigen Schritte sind auf dieser Webseite oben noch einmal aufgeführt.

IBU Lorenz - Gutachter und Sachverständiger
Gutachter & Sachverständiger Markus Lorenz

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